Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
in unserer Kirchengemeinde
-
Inhaltsverzeichnis
- Leitbild
- Darstellung in der Öffentlichkeit
- Risikoanalyse
- Umgangsregeln/ Verhaltenskodex
- Umgang mit Beschwerdefällen/ Übertretungen
- Evaluation und Monitoring des Schutzkonzeptes
- Partizipation
- Anhänge
-
Leitbild
Wir gestalten eine Gemeindearbeit, in dem wir unsere Gemeindemitglieder und all jene, die zu uns kommen zum Glauben hinführen. Dies tun wir durch eine altersgerechte Vermittlung des Glaubens: Durch z.B. Andachten, Gottesdienste, Spiele, Gespräche und durch das Weitergeben eigener Erfahrungen.
Alle Personen im Wirkungskreis unserer Kirchengemeinde sollen diese als einen Ort des Vertrauens, der Sicherheit und des Angenommenseins erleben.
Das individuelle Bedürfnis nach Distanz, die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze gilt es zu respektieren. Sexualisierte Gewalt, in welcher Form auch immre, darf in unserer Gemeinde keinen Platz finden.
Dabei muss eine gesunde Balance zwischen trost- und verdrauensspendender Nähe und individuell erforderlicher Distanz gefunden werden.
-
Darstellung in der Öffentlichkeit
Dieses Schutzkonzept, sowie der Ablauf des Beschweredeverfahrens, ist für alle Menschen im Gemeindehaus offen einsehbar.
Meldeverfahren und Ansprechpersonen
Das Meldeverfahren ist aus dem Anhand zu diesem Schutzkonzept ersichtlich.
Ansprechpersonen der Lippischen Landeskirche
Stand: 20.09.2024
Meldestelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (FUVsS)
Birgit Pfeifer
Referentin Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Telefon: 0211-6398-342
E-Mail: b.pfeifer@diakonie-rwl.de
Unabhängige / externe Ansprechstelle
SOS-Kinderdorf e.V.
SOS-Kinderdorf Lippe
Beratung und Treffpunkt Blomberg
Holstenhöfener Str. 4
32825 Blomberg
Herr Holger Nickel und Frau Lana-Katharina Nerowski
Telefon +49 5235 5097930
holger.nickel@sos-kinderdorf.de
Stabsstelle Prävention sexualisierte Gewalt in der LLK
Kai Mauritz, Leitung
Telefon: 05231 976-806
E-Mail:kai.mauritz@lippische-landeskirche.de
Nadja Betke, Juristin
Telefon: 05231 / 976 -723
E-mail: nadja.betke@lippische-landeskirche.de
Johanna Ancutko, Schutzkonzeptberatung
Telefon: 05231 976-774
E-Mail: johanna.ancutko@lippische-landeskirche.de
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Birgit Brokmeier
Tel. 05231/976 767
E-Mail: birgit.brokmeier@lippische-landeskirche.de -
Risikoanalyse
Ein erhöhtes Risiko, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden, ergibt sich für Personengruppen, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis mit einem Machtgefälle zwischen Betreuer*innen oder Gruppenleiter*innen befinden. Angehörige dieser vulnerablen Gruppen sind Menschen, die aufgrund ihres Alters und/oder mentalen Gesundheitszustandes als nicht in der Lage gelten, ihren Willen mündig und selbstbestimmt zu artikulieren. In unserer Gemeinde handelt es sich hierbei um Kinder und Jugendliche und Erwachsene. Das größte Risikopotential liegt in sogenannten 1:1-Situationen, in denen sich eine Betreuungsperson mit einem/einer Schutzbefohlenen allein in einem geschlossenen Raum befindet. Solche Situationen gilt es zu vermeiden, aber wir behalten natürlich das Gruppengeschehen als Ganzes im Blick. Eine ausführliche Beschreibung der Räume und Situationen findet sich in den einzelnen Unterpunkten der Umgangsregeln/Verhaltenskodex.
-
Umgangsregeln/ Verhaltenskodex
4.1.) Mit den Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitende der Kirchengemeinde, hauptberufliche und ehrenamtliche, die in direktem persönlichen Kontakt zu den Besucher*innen aller unserer kirchlichen Veranstaltungen stehen, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Im Abstand von 5 Jahren muss die Vorlage wiederholt werden. Mitarbeitende, die keinen direkten Kontakt zu den Gemeindemitgliedern haben, sind von dieser Regel ausgenommen.
Alle Mitarbeitenden unterzeichnen die im Anhang befindliche Selbstverpflichtungserklärung. „Wir als Kirchengemeinde wünschen nur die Mitarbeit von Personen, die die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben.“
Ebenso werden sie über folgende Punkte aufgeklärt
- Nähe und Distanz
- Angemessener Körperkontakt
- Sprache und Wortwahl
- Umgang mit sozialen Netzwerken, keine privaten Interaktionen, nur Gemeindearbeit
- Achtung der Intimsphäre
Alle Haupt-/Ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen mit Leitungsfunktion in der Gemeinde und oder einem engeren Bezug zu Kinder , Jugendlichen und Schutzbefohlenen, sind verpflichtet, an den Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ der Lippischen Landeskirche teilzunehmen.
Den ehrenamtlichen Teamern in der Konfirmanden- und Jugendarbeit wird zusätzlich nahegelegt, die JULEICA-Ausbildung zu absolvieren.
Verantwortlich für die Schulungslisten der Mitarbeiter*innen sind die jeweiligen Gruppenleitungen.
4.2) Mit Kleinkindern in Krabbelgruppen und Eltern-Kind-Gruppen
Die Treffen der Krabbelgruppen und Eltern-Kind-Gruppen finden stets in Räumen statt, die von außen einsehbar sind und jederzeit von Erziehungsberechtigten betreten werden können, sofern diese nicht ohnehin Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind.
4.3) Bei den Probenstunden der Kinderchöre
Die Probenstunden der Kindechöre finden im Gemeindehaus statt. Die Probenräume sind von außen einsehbar und können jederzeit von Erziehungsberechtigten betreten werden.
4.4) Bei Veranstaltungen im Rahmen der Konfirmanden- sowie Kinder- und Jugendarbeit
Der Konfirmandenunterricht wird immer von mindestens zwei Betreuern durchgeführt. Er findet in Räumen statt, die von außen einsehbar sind. Die Teilnahme an Spielen und sportlichen Aktivitäten, bei denen Körperkontakt unverzichtbar ist und deren pädagogischer Nutzen als gesichert gilt, erfolgt auf rein freiwilliger Basis.
Gleiches gilt für die Jungschar. Es sind immer mehrere Betreuer vor Ort und die Räume sind stets von außen einsehbar und können jederzeit betreten werden. Auch hier ist die Teilnahme an Spielen und sportlichen Aktivitäten, bei denen Körperkontakt unverzichtbar ist und deren pädagogischer Nutzen als gesichert gilt, rein freiwillig.
Der Jugendkreis findet im Jugendkeller statt. Auch hier sind mehrere Betreuer vor Ort und der Umgang mit Aktionen die eventuellen Körperkontakt erfordern passieren auf rein freiwilliger Basis. Der Raum ist zurzeit nicht von außen klar einsehbar, an einer Lösung wird derzeit aber bereits gearbeitet. Jedoch ist der Raum für alle und jederzeit offen zugänglich.
Übernachtungen sowie mehrtägige Konfirmanden- und Jugendfreizeiten werden von mindestens einer männlichen und einer weiblichen Betreuungsperson begleitet. Die Anzahl der Betreuer*innen richtet sich nach dem von der Lippischen Landeskirche empfohlenen Personalschlüssel.
Die Unterbringung in den Schlafräumen erfolgt nach Geschlechtern getrennt. Bei Jugendlichen, die ihr Geschlecht als divers definieren, bedarf es der sorgfältigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten. Das leitende Personal wird getrennt von Kindern, Jugendlichen und Schutzbedürftigen untergebracht.
4.5) Mit mündigen Erwachsenen
Die Veranstaltungen für Erwachsene, die unsere Gemeinde anbietet, werden in aller Regel von mündigen Menschen besucht, die ihren Willen unabhängig und selbstbestimmt artikulieren können. Für diese Menschen bedarf es keiner weitergehenden Schutzmaßnahmen.
Bei Bedarf stehen die Ansprechpartner zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt, zu Verfügung. -
Umgang mit Beschwerdefällen/ Übertretungen
Im Beschwerdefall soll nach dem Prinzip ERNST verfahren werden:
E- rnst nehmen
R-uhe bewahren
N-achfragen
S-icherheit schaffen
T-äter stoppen
Alle Aussagen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Weitere Einzelheiten sind den Merkblättern, die zentral im Gemeindehaus liegen, zum Umgang mit dem Verdacht auf sexualisierte Gewalt der Lippischen Landeskirche zu entnehmen. -
Evolution und Monitoring des Schutzkonzeptes
Kein Konzept kann für die Ewigkeit geschrieben werden, auch kein Schutzkonzept. Unser Gemeindeleben und die damit verbunden Aktivitäten sind ständigen Veränderungen unterworfen. Wir arbeiten nicht nur mit wechselnden Teilnehmer*innen, sondern auch mit wechselnden Mitarbeiter*innen. Daher verpflichten wir uns als Kirchengemeinde in regelmäßigen Abständen von drei bis fünf Jahren oder wenn es aktuell zu Veränderungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen gekommen ist, das Schutzkonzept zu überarbeiten und eine neue Risikoanalyse zu verfassen. Zu dieser Überarbeitung gehören die Überprüfung des Schutzkonzeptes unter Einbeziehung und Auswertung der konkreten (Verdachts-) Fälle. (Greifen die Mechanismen des Beschwerdeverfahrens und die Interventionspläne?) und die Befragung der Gemeinde nach ihren Umsetzungserfahrungen. Die Verantwortung zur regelmäßigen Überprüfung des Schutzkonzeptes liegt bei unserem Kirchenvorstand. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung unserer Arbeit.
-
Partizipation
Alle Mitarbeitenden wurden durch die Landeskirche geschult, neue Mitarbeitende werden zu eben dieser Schulung geschickt. Alle Mitarbeitenden müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches immer wieder aktuell gehalten wird.
Nachwort
Wir, die Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind es, die diese Gemeinschaft prägen und gestalten. Wir möchten, dass unsere Gemeinde ein Ort des Vertrauens und des Angenommenseins, des Respekts und des würdigen Umgangs miteinander ist.
Hoffen wir also darauf, dass es uns mit Gottes Hilfe gelingt, unsere Gemeinde als einen solchen Ort zu erhalten und dass das Schutzkonzept seinen Teil dazu beiträgt.
-
Anhänge